03.01.01.20 (Berlin/Brandenburg) Planen und Durchführen von Personalmaßnahmen
- Laufende Nr
- 96
- SYS_1
- 03
- SYS_2
- 03.01
- SYS_3
- 03.01.01
- SYS_4
- 03.01.01.20
- ORGEINHEIT
- Personaldienste
- UNB
- Personalwesen
- AUFGFAM
- Personalbetreuung
- ERAAA
- Planen und Durchführen von Personalmaßnahmen
- Tarifgebiet
- Berlin/Brandenburg
- BAY
- BER
- BRB
- E 13
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Planen und Durchführen von Personalmaß- nahmen
Personelle Maßnahmen unter Berücksichtigung gesetzlicher, betrieblicher, arbeitsvertraglicher, tarifvertraglicher und personeller Voraussetzungen unter Beachtung von Budgetvorgaben in eigener Verantwortung vorbereiten, abstimmen, steuern und umsetzen. Qualitativen und quantitativen Personalbedarf unter Berücksichtigung von Aufgabenveränderungen, Rationalisierungen, künftiger Aufgabenentwicklung, Planungsprämissen klären und abstimmen. Ergebnisse auswerten und kommentieren. Stellenbesetzungen prüfen, freigeben und einleiten. Bewerberunterlagen prüfen, Vorauswahl treffen, Entscheidung in enger Abstimmung mit dem Fachbereich herbeiführen. Vertragsbedingungen verhandeln und vereinbaren. Betriebsbedingte Einsatzänderungen ermitteln, einvernehmliches Ergebnis herbeiführen.Betreuen von Mitarbeitern Zu fördernde Mitarbeiter entsprechend Planungsunterlagen auswählen, Anforderungs- und Eignungsprofile erarbeiten. Förderungsmaßnahmen vorschlagen, Förderung überwachen, Ergebnisse auswerten. Fort- und Weiterbildungs- maßnahmen vorschlagen. Arbeitsbewertung unter Beachtung tariflicher und innerbetrieblicher Vorschriften durchführen. Tarifgruppen festlegen und vertreten. Entgeltmaßnahmen vorbereiten, mit Vorgesetzten abstimmen und umsetzen. Leistungsbeurteilungen auswerten, ggf. sachgemäße Anwendung sicherstellen, Integrationsgespräche mit mehreren Fachbereichen führen. Bei Leistungs- und Verhaltensproblemen Einzelgespräche führen, Ergebnisse dokumentieren und Abhilfemaßnahmen vorschlagen, abstimmen, Ergebnisse überwachen. Arbeitsrechtliche Maßnahmen einleiten und umsetzen. Ggf. Kündigungen durchführen. Bei Austritten Gespräche führen, Ursachen ermitteln, Ergebnisse dokumentieren, Zeugnisse schreiben und abstimmen. Bei Bedarf Mitarbeiter für Altersteilzeit/Frühpensionierungen ermitteln, vorschlagen und beraten. Konditionen erläutern und Verträge vorbereiten und Maßnahmen durchführen.
Vertreten der Interessen des Personalbereiches
Fachbereiche über personalpolitische Grundsatzfragen informieren, Hintergründe erläutern. In Gesprächen mit Betriebsrat und Mitarbeitern Maßnahmen des Personalbereiches vertreten und begründen.
Führen von Mitarbeitern
Aufgaben im Rahmen allgemeiner Ziele mit Mitarbeitern festlegen und abstimmen. Arbeitsergebnisse prüfen und besprechen. Informationsfluss sicher stellen. Mitarbeiter beurteilen, fördern und weiterbilden.